
 | dass statistisch jedes Unternehmen in Deutschland (ca. 500.000) mindestens einen Sicherheitsvorfall hatte? (siehe CERT-Statistik)
|
 | dass in jedem Fall der Geschäftsführer, und, falls vorhanden, der IT-Verantwortliche persönlich straf- und zivilrechtlich für Schäden gegenüber Dritten haften (Neues BundesDatenschutzGesetz, BDSG § 7 und § 9 - vom 14.01.2003 )
|
 | dass Verstöße gegen das BundesDatenschutzGesetz mit Bußgeldern bis EUR 250.000 geahndet werden (BDSG § 43)? |



Beispiele für persönliche Haftung der Geschäftsführung:

 | Veröffentlichung von sensiblen Kunden-, Mandanten-, Patienten- oder Personaldaten.
|
 | Download von Raubkopien, Software, Musiktiteln etc. (Urheberrechtsklage)
|
 | Download von kinderpornografischen Dateien (Haftstrafen bis zu 2 Jahren, § 184 b Abs. 4 StGB)
|
 | Verbreitung von kinderpornografischen Dateien (Haftstrafen min. 3 Monate, bis zu 5 Jahren, § 184 b Abs. 2 Ziff. 1 StGB)
|
 | Download von rechtsradikalen Inhalten
|
 | Zugang zu jugendgefährdenden Seiten, z.B. für Azubis und Praktikanten (JugendSchutzGgesetz, JuSchG) |
Wichtig: Das Unternehmen und die Geschäftsführung haften auch, wenn der Mitarbeiter meint, dies nur als „Spaß/Test" getan zu haben !!!




Die gateProtect Firewall zeichnet sich durch
ein weltweit neuartiges Bedienerkonzept aus:
• Einfachste Bedienung und Installation
• Maximum an Übersichtlichkeit
• Reduzierung von Einstellungsfehlern
• Geringer Aufwand / Kosten



Die ComKo.De//: ist mit der gateprotect eine Kooperation eingegangen.
Alle gateprotect Produkte können Sie ab sofort auch hier bei uns erwerben.
